Archiv der Kategorie: blog spaß

Die Prädikatsjuristen des Landgerichts Wiesbaden

Die heutige FAZ (S. 57) in einem Artikel über das Landgericht Wiesbaden: „An der Qualität der Arbeit gab es anscheinend nichts auszusetzen. Wie schon 2008, so hat der Bundegerichtshof auch 2009 die angefochtenen Urteile der Großen Strafkammern bestätigt. (Jetzt kommts:) Die Gründe dafür liegen auf der Hand: Für eine Lebensstellung im richterlichen Dienst kommen nur Absolventen in Frage, die das erste und zweite Staatsexamen mit einem Prädikat abgeschlossen haben.“

O mein Gott. Infalliblilität von „dahinter steckt immer ein kluger Kopf“ bestätigt. Einen solchen Bullshit-Journalismus in der FAZ, wenn auch nur im Regionalteil. Als Heidi Müller-Gerbes noch aus Wiesbaden schrieb, blieb man von dergleichen verschont.

Neues vom Landgericht Gera. Mir steht die Gosche offen!

Ärger mit Kostenbeamten sind Alltag und daher eigentlich nicht berichtenswert. Der vorliegende Fall geht jedoch über den normalen Ärger, der dadurch hervorgerufen wird, dass gelegentlich der Eindruck entsteht, der Beamte werde für die Nichtauszahlung berechtigter Ansprüche provisioniert, weit hinaus.

Beantragt waren Pflichtverteidigergebühren für den 11.3.2010. Tatsächlich hatte die Hauptverhandlung am 12.3.2010 stattgefunden. Dies war offensichtlich aus den Sitzungsprotokollen. Außerdem hatte der Verteidiger auch die Erstattung von Parkgebühren für den 12.3.2010 beantragt und diese waren ihm auch erstattet worden.

Die Rechtspflegerin hat die Pflichtverteidigergebühren für den 11.3.2010 mit der lapidaren Begründung abgesetzt, an diesem Tage habe keine Hauptverhandlung stattgefunden. Weiterlesen

Interessenwiderstreit Versicherer versus Versicherter im Haftpflichtprozeß

Vom Beklagten wird Schmerzensgeld wegen von ihm begangener Körperverletzungshandlungen begehrt. Wie er es geschafft hat, seine Haftpflichtversicherung zu involvierten, ist sein Geheimnis. Diese hat jedenfalls Anwälte beauftragt. Im heutigen Verhandlungstermin vor dem Landgericht Darmstadt erschien ein Unterbevollmächtigter. Der Einzelrichter wollte einen Vergleich herbeiführen. Die entsprechenden Verhandlungen zogen sich 2 Stunden hin. Als sich alle einig waren fragte der Richter, ob man das nicht unwiderruflich machen könne. Der Unterbevollmächtigte rief daher im Büro der von dem Versicherer beauftragten Hauptbevollmächtigten an. Er tat dies vom Sitzungssaal aus. Viel sagte er nicht. Seine Gesprächspartnerin – angesichts der Dauer des Gesprächs – anscheinend ziemlich viel. Ergebnis war: ein Vergleich wird von dem Versicherer keinesfalls gewünscht. Weiterlesen

Wiedererteilung auf sizilianisch und ohne MPU

In dem italienischen Restaurant mit Fischspezialitäten sitzen der Wirt Mario und sein Anwalt zusammen. Letzterer wundert sich, daß ersterer schon wieder seinen Führerschein hat, den er wegen Alkohol (>2 %o) und Amphetamin im Blut verloren hatte. Gerade war die Sperrfrist erst vorüber, aber was war mit der MPU?
Er habe einen „ganz einfachen Wiedererteilungstrick“ angewandt:
„Nehme Fisch und mache ab die Kopf. Schicke die Fisch mit Post oder vielleicht noch besser selber zusammmen mit 10 Bruder aus Palermo hinbringe auf Fuhrerscheinstelle,  weil Fisch sonst vielleicht stinke, wenn zu lange auf Post.
Was mache Beamte auf Fuhrerscheinstelle? Mache auf die Brief mit die Fisch, sehe Fisch ohne Kopf, denke: icke noch habe Kopf; Mario musse sein: geeignet zu fuhre von Kraftfahrzeuge.
Und schon habe Mario wunderschone Führerschein von deutsche Fahrerlaubnisbehorde.“
Ciao.

Präklusion im Strafprozeß

Beim 13. Strafverteidiger-Frühjahrssymposium am vergangenen Wochenende in Karlsruhe hatte Eberhard Kempf die neue Rechtsprechung des 1. Strafsenats des BGH, wonach einerseits das Kriterium der Wesentlichkeit einer zu erwartenden Verfahrensverzögerung bei einem zum Zwecke der Prozeßverschleppung gestellten Beweisantrag jedenfalls restriktiv auszulegen, wenn nicht gar aufzugeben sei (BGH St 51, 333) ebenso kritisiert wie die Entscheidung des 1. Strafsenats im 52. Band, Seite 355, wonach bereits nach 10 Verhandlungstagen es dem Vorsitzenden nicht verwehrt sei, eine Frist zur Stellung von Beweisanträgen zu setzen. Dies sei contra legem entschieden, nämlich entgegen § 246 I StPO.
Der 5. Senat hatte die Fristsetzung ursprünglich einmal in einem Verfahren von 3 1/2jähriger Dauer und 291 Verhandlungstagen und einer einer wahren Antragsflut des Verteidigers Rieger (zu Recht) für zulässig erachtet (NJW 2005, 2466).
Armin Nack hat unter Verweis auf den Beschluss des BVerfG, der zu der im 52. Band abgedruckten Entscheidung ergangen ist (NJW 2010, 592), wonach ihr Verfassungsrecht nicht entgegenstünde, in einem Statement davon gesprochen, dies müßten die Rechtsanwälte nun so hinnehmen und er könne dazu auch eigentlich „basta“ sagen. Weiterlesen

In Kaiserslautern nach dem Wiederaufstieg

Samstag, 24.04.2010, vormittags, Karlsruhe
Große Ereignisse werfen ihre Schatten voraus. Beim Frühjahrssymposium der Arbeitsgemeinschaft Strafrecht wünscht sich der Vizepräsident des BGH, ein Pfälzer,  in seinem Grußwort, der FCK möge an diesem Wochenende vorzeitig in die 1. Bundesliga aufsteigen. Ich denke an meinen Hauptverhandlungstermin beim Amtsgericht Kaiserslautern am Montag und hoffe dies auch.

Samstag, 24.04.2010, nachmittags
Der FCK spielt daheim 0:1 gegen Rostock. Da gibt’s nichts zu feiern.

Sonntag, 25.04.2010
FSV Frankfurt leistet dem FCK Schützenhilfe, spielt 1:1 gegen Augsburg und Kaiserslautern ist aufgestiegen.

Montag, 26.04.2010
10.00 Uhr
Stau auf der A6 zwischen Wattenheim und Kaiserslautern. Ich komme zu spät zum Termin, der eigentlich jetzt hätte beginnen sollen.
10.30 Uhr, Kaiserslautern
Ich bin da. Der auf meinen Antrag hin geladene Sachverständige erscheint nicht, hat einen anderen Termin. Der Zeuge, ein Polizeibeamter, ist ebenfalls nicht gekommen. Nur der Geschäftsführer der Spedition, bei der der Angeklagte beschäftigt ist.
Der sagt dann in diesem Fortsetzungstermin aus. Der Angeklagte sei ein vorbildlicher Mitarbeiter.
Angeklagt ist er der Nötigung im Straßenverkehr. Im letzten Termin, nach der Vernehmung der Belastungszeugen,  hatte die Richterin ins Beratungszimmer gebeten, Rücknahme des Einspruchs gegen den Strafbefehl nahe gelegt und auf § 44 StGB verwiesen, auf den erkannt der Strafbefehl nicht hatte.
Nun bat sie wieder ins Beratungszimmer.
§ 153a.
Weil der Arbeitgeber ihn als so außerordentlich zuverlässig geschildert hatte und er auch keine Eintragungen im VZR hatte. Und natürlich auch aus verfahrensökonomischen Gründen.

11.00 Uhr, Kaiserslautern, Cafe gegenüber Hauptbahnhof
In dem Cafe am Bahnhof liegt ein Stapel Bild-‚Zeitungen. Drauf ist der FCK und alles sieht so rot aus.
Am Nachbartisch ein alter Mann. Ob wir geschäftlich in Kaiserslautern seien. Er sei 92 und habe schon zwei Kriege mitgemacht. Es schließt sich die Beschreibung von Kriegserlebnisse an. Der Kohl sei ja nie im Krieg gewesen. Den Einwand: „der war Flak-Helfer“ läßt er nicht gelten. Dann geht er. Dreht sich noch einmal um und sagt:“92!“ „Zwei Kriege mitgemacht!“ Und zwinkert.

Vom Umgang mit Rechtsanwälten beim Landgericht Darmstadt

Nach Zustellung der Klage wurde am 24.03.10 bei der 4. Zivilkammer des Landgerichts Darmstadt Verteidigungsbereitschaft angezeigt und am 13.04.10, dem Tag des Ablaufs der Klageerwiderungsfrist Verlängerung derselben um zwei Wochen beantragt mit der Begründung, der Beklagtenvertreter sei durch die Feiertage und seinen Osterurlaub bedingt, nicht in der Lage gewesen, die Klageerwiderung fristgerecht zu erstellen.
Am 22.04.10 lud das Landgericht Darmstadt zum Verhandlungstermin am 10.05.10 und teilte mit:
„Fristverlängerung für Beklagten-Vertreter wird abgelehnt:
Rechtsstreite müssen unverzögert durchgeführt werden. Bei Vertretungsanzeige am 24.03.2010 war von terminlicher Verhinderung infolge der anstehenden Osterfeiertage nicht die Rede, auch nicht von Urlaub (dessen Dauer bzw. Antritt auch nicht dargetan ist).“

Eine abfallrechtliche Frage

„In welchen Müll gehört eigentlich eine tote Fliege?“ fragt der Achtjährige mit der Fliegenklatsche in der einen und einer toten Fliege zwischen Daumen und Zeigefinger in der anderen Hand. „In den Restmüll oder auf den Komposthaufen?“ Seine Mutter meint: „in den Restmüll“. Ich hätte Kompost gesagt, schweige dann aber lieber.

Die Eingeborenen von Schikanesien

Auf der A5 zwischen Darmstadt-Eberstadt und dem Darmstädter Kreuz gibt’s seit kürzlich eine unmotivierte Geschwindigkeitsbegrenzung auf 100 km/h in einer sanften Kurve, die so zugeschnitten ist, daß dort Geschwindigkeitsrekorde möglich sind. Das Zeichen „Aufhebung aller Streckenverbote“ kommt so kurz dahinter, daß man die „100“ auch für die Angabe der Länge der limitierten Strecke halten könnte.
Man fragt sich also, was das soll, zumal sich Hessen rühmt, in diesen Tagen weitere über 80 Autobahnkilometer von Geschwindigkeitsbegrenzungen befreit zu haben. Wer soll sich an ein solches Gebot halten? Wer schikaniert hier ungestraft die Verkehrsteilnehmer? Welche hanebüchenen Argumente mag er hierfür parat haben? Diese Fragen kommen einem in den Sinn, während um einen herum -ob der schwachsinnigen Beschilderung- erst Vollbremsungen und Sekunden später Vollgas in der Luft liegen.
Ob der Verantwortliche wohl auch verantwortlich ist, wenn’s hier mal deswegen kracht? Den Prozeß möcht‘ ich führen, auch wenn’s ein Kampf gegen Windmühlenflügel wäre.

„Fast jeder Führerscheinbesitzer“

Nachlese zum „Fall Käsmann“.
Patrick Bahners schreibt am 8.3.10 (eigentlich zum (soweit es einer wird) „Fall Theo Zwanziger“): „Im Sinne der englischen Redensart: „There, but for the grace of God, go I“ sagte fast jeder Führerscheinbesitzer in Deutschland: Das hätte mir auch passieren können.“ Und das bei 1,56 Promille!