Amtsgericht Schwäbisch Hall hat geantwortet

Ich hatte kürzlich darüber berichtet, daß das Amtsgericht Schwäbisch Hall über vier Monate nicht auf Anträge reagiert hatte, das Verfahren einzustellen oder zumindest den Betroffenen von der Pflicht zum persönlichen Erscheinen zu entbinden, obwohl absolute Verfolgungsverjährung eingetreten war.
Gestern kam die Terminsaufhebungsnachricht, einen Tag vor dem vorgesehenen Termin. Heute kam der Einstellungsbeschluss. Notwendige Auslagen zu Lasten des Betroffenen. Beschwerde. Wenn der Betroffene das Verfahrenshindernis nicht herbeigeführt hat, ist es unbillig, ihm auch diejenigen notwendigen Auslagen aufzubürden, die seit der Entstehung des Verfahrenshindernisses angefallen sind.

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